„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die strukturellen Anforderungen an Einrichtungen angepasst, die ambulante Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung richten sich zukünftig danach, ob eine Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich medikamentös oder auch operativ durchführt.“ © Fach-News gemeinsamer Bundesausschuss 22.07.2025
Weiterlesen: https://www.g-ba.de/service/fachnews/206/
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V. (BVF) finden Sie hier: