„Die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen werden künftig unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich in Berlin mit einer ersten Rahmenrichtlinie entschieden. Ausgeschlossen sind demnach zunächst unter 18-Jährige sowie generell Frauen ab 40 und Männer ab 50 Jahren. „
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Die Kryokonservierung soll für Betroffene, die an Krebs erkrankt sind, die Möglichkeit eröffnen, einen Kinderwunsch nach keimzellschädigender Therapie zu erfüllen.