„Der Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin liegt als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Es berichten zwei Arbeitsgruppen: In Arbeitsgruppe 1 geht es um Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Arbeitsgruppe 2 befasst sich mit Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft.“ © 31.05.2024 Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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Deutscher Bundestag – Expertenbericht zur Fortpflanzungsmedizin
Den kompletten Bericht finden Sie hier: 2011530.pdf (bundestag.de)