Geburtenregister: Bundeskabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Die Große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.

Dtsch Arztebl 2018; 115(35-36): A-1520 / B-1280 / C-1272

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