Erklärung der deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Gesellschaften zur bevorstehenden EU-Kinderpornographie-Richtlinie.
Auf Vorschlag der EU-Kommission von 2001 hatte der Europäische Rat 2004 einen „Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie“ erlassen. Diesen will die Kommission, nunmehr auf der Grundlage des seit 01.01.2010 gültigen EU-Vertrages, durch eine ebenso titulierte, allerdings noch schärfere Richtlinie ersetzen. Die 27 Justizminister haben im EU-Ministerrat am 02.12.2010 bereits zugestimmt. Nur das Europäische Parlament kann und muss unbedingt noch Einwände erheben.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht nämlich nicht nur (die breit diskutierten) Internetsperren vor sondern verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten auch zur (bislang öffentlich noch gar nicht problematisierten) Kriminalisierung von Erotika mit Erwachsenen und von gängigen Spielfilmen. Verboten wird dabei nicht nur Pornografie sondern jede Darstellung sexueller Vorgänge. Es gibt keine Ausnahme für Kunst oder Wissenschaft. Verboten werden daher auch weltberühmte Spielfilme wie die „Blechtrommel“ oder übliche Pubertätskomödien, ja sogar der neue Harry-Potter-Film. Strafbar wird auch der private Besitz solcher Filme, samt Anzeigeverpflichtung für jedermann. Diese absurden Maßnahmen gefährden die wirksame Verfolgung wirklicher Kinderpornographie.