„Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wollen Grundrechteschützer gegen ihrer Auffassung nach diskriminierende Regelungen und Gesetzesauslegungen zum Geschlechtseintrag in Geburtsregistern vorgehen. […] Ziel sei, dass ein unzutreffender Geschlechtseintrag ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung gestrichen und der Eintrag offen gelassen werden könne.“