Verfassungs­beschwerde zum Geschlechtseintrag

„Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wollen Grundrechteschützer gegen ihrer Auffassung nach diskriminierende Regelungen und Gesetzesauslegungen zum Geschlechtseintrag in Ge­burtsregistern vorgehen. […] Ziel sei, dass ein unzutreffender Geschlechtseintrag ohne ärztliche oder psychologische Begutachtung gestrichen und der Eintrag offen gelassen werden könne.“

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