Gedenktafel für international anerkannte Sexualmedizinerin Lykke Aresin

Am 08.11.2021 wurde in Leipzig eine Gedenktafel zu Ehren von Frau Prof. Lykke Aresin enthüllt. Am 02.03.2021 wäre sie 100 Jahre alt geworden, gestern vor 10 Jahren ist sie verstorben.

Den ausführlichen Bericht der Pressestelle der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig finden Sie hier:

https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/gedenktafel-fuer-international-anerkannte-medizinerin-lykke-aresin-2021-11-08/

Mehr über Lykke Aresin finden Sie hier.

Gut zu wissen: 8 Fortbildungspunkte für GSW-Tagung am 06.11.2021

Das Referat Fortbildung der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK [KöR]) hat unsere Jahrestagung als Fortbildungsveranstaltung eingestuft und mit 8 Punkten für das bundesweit zu erbringende Fortbildunsgzertifikat bewertet!

Teilnehmende Ärzt*innen bitte am 06.11.2021 nicht vergessen, die persönlichen Barcode-Etiketten der jeweiligen Landesärztekammer mitzubringen. Diese Fortbildungspunkte werden auch von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) anerkannt. Die OPK ist die gemeinsame Kammer [KöR] der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Transition: „Reibungslosen Übergang schaffen“

„Der Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter ist von zahlreichen körperlichen, psychischen und sozialen Herausforderungen geprägt. Eine neue S3-Leitlinie gibt Empfehlungen für die Transition zur Erwachsenenmedizin.“

„Die Leitlinienautorinnen und -autoren empfehlen, schon zu Beginn des Jugendalters – spätestens mit dem 16. Geburtstag – … den Ablauf des Transitionsprozesses zu besprechen.“

© Eckert, Nadine in: Dtsch Arztebl 2021; 118(27-28): A-1365 / B-1132

Weiter im Deutschen Ärzteblatt online lesen.

Nun ausleihbar und Video auf Youtube: Ausstellung „ECHT MEIN RECHT!“ zur Förderung von sexueller Selbstbestimmung

Aus der Ankündigung: Die „Ausstellung „ECHT MEIN RECHT!“ zur Förderung von sexueller Selbstbestimmung und zur Prävention von sexualisierter Gewalt, fokussiert auf Menschen mit Beeinträchtigungen kann ab heute, nach Voranmeldung, an der Hochschule Merseburg besichtigt werden (Voranmeldung und Terminabsprache bitte: heinz-juergen.voss@hs-merseburg.de). Ab Mitte Juli kann die Ausstellung von Institutionen aus Sachsen-Anhalt ausgeliehen werden (ebenfalls Mail an heinz-juergen.voss@hs-merseburg.de; aus anderen Bundesländern bitte nachfragen, ob sich ein Weg finden lässt).“

Das Video von der Eröffnung kann unter dem folgenden Link auf YouTube angesehen werden: https://youtu.be/jeNYltvtidk

Presseerklärung der S3-Leilinien-Kommission AWMF 138/001 zur Begutachtungsanleitung der Krankenkassen

„Wissenschaftliche Fachgesellschaften lehnen die neue Krankenkassen-Richtlinie zu „Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus“ ab.“

Lesen Sie weiter: 

1. Presseerklärung der S3-Leilinien-Kommission AWMF 138/001  vom 14.04.2021

2. Stellungnahme zur MDS- Begutachtungsanleitung  vom 14.04.2021

und 3. Begutachtungsanleitung Richtlinie „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus ICD-10: F64.0“  vom 31.08.2020 mit entsprechenden auf obige Stellungnahme beziehende Markierungen

Folgende Fachgesellschaften/Organisationen haben der Stellungnahme zugestimmt:
 Akademie für Ethik in der Medizin (AEM)
 Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
 Bundesverband Trans* (BVT*)
 Gesellschaft für Sexualwissenschaft (GSW)
 Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)
 Deutsche Ärztliche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DVÄT)
 Deutsche Gesellschaft für Medizinische Psychologie (DGMP)
 Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheil-kunde (DGPPN)
 Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin (DGPM)
 Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP)
 Deutsches Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM)

Die verlinkte S3- Leitlinie AWMF 138/001 finden Sie hier auf dieser Website im Menüpunkt Links.

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Weitere Ärztin reicht Verfassungsbeschwerde ein

„Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.“ … „Eine zweite Verfassungsbeschwerde zum umstrittenen § 219 a im Strafgesetzbuch ist seit Ende 2019 anhängig. Dahinter steht die Berliner Ärztin Bettina G. (Az. 2 BvR 290/20).“  (c) Dtsch Arztebl 2021; 118(9): A-440  (c) dpa

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