„Die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.“ … „Eine zweite Verfassungsbeschwerde zum umstrittenen § 219 a im Strafgesetzbuch ist seit Ende 2019 anhängig. Dahinter steht die Berliner Ärztin Bettina G. (Az. 2 BvR 290/20).“ (c) Dtsch Arztebl 2021; 118(9): A-440 (c) dpa