Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für eine Änderung des Transfusionsgesetzes gebilligt, um das Geschlecht der spendewilligen Person und ihrer Sexualpartner bei der Blutspende nicht mehr zu berücksichtigen. Die Bundesärztekammer soll die Richtlinie Hämotherapie innerhalb von vier Monaten ändern, um die Risiken unabhängig von der sexuellen Orientierung zu bewerten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach bezeichnete die bisherige Regelung als „versteckte Diskriminierung“ und betonte die Bedeutung des individuellen Risikoverhaltens für die Eignung zur Blutspende.