Embryonenschutzgesetz: Das Dilemma der Reproduktionsmedizin

„Viele neue reproduktionsmedizinische Verfahren sind in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten, andere gar nicht geregelt. Dies führt zu Gewissenskonflikten – für Ärztinnen und Ärzte sowie für betroffene Paare.“

© Deutsches Ärzteblatt, E. Richter-Kuhlmann [Dtsch Arztebl 2020; 117 (37): A-1666 / B-1428]

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