Reproduktionsmedizin: Junges Fachgebiet, alte Gesetze

„Asstierte Reproduktion, Kryokonservierung, Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft – wie kaum ein anderes Gebiet der Medizin ist die Fortpflanzungsmedizin einerseits geprägt von rasanten medizinischen Fortschritten und Möglichkeiten und andererseits auch schwierigen ethischen Entscheidungen.“  …

„In Deutschland sind viele neue reproduktionsmedizinische Verfahren durch das aus dem Jahr 1990 stammende Embryonenschutzgesetz verboten, andere wiederum rechtlich überhaupt nicht geregelt – eine unbefriedigende Situation für Ärzte und Patienten.“

„Die Bundesärztekammer appelliert an die Politik, über die rechtlichen Regelungen für die Reproduktionsmedizin zu diskutieren.“

© Deutsches Ärzteblatt, E. Richter-Kuhlmann [Dtsch Arztebl 2020; 117 (37): A-1670]

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