„Straßburg – Die Verurteilung eines deutschen Abtreibungsgegners, der einen Wissenschaftler mit KZ-Ärzten verglichen hatte, ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute in Straßburg, die deutsche Justiz habe sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht verletzt.“
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