„Konversions­therapien“ bei unter 18-Jährigen künftig verboten

„Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sind künftig bei allen Minder­jährigen bis 18 Jahre verboten. Das gilt auch für das Werben dafür.“

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