Beratungspflicht bei Schwangerschafts­abbruch bleibt

„Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Para­grafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Coronapandemie in Kraft. Der Fa­milienausschuss des Bundestags lehnte heute einen Antrag der Linksfraktion auf Ausset­zung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken die Grünen-Frak­tion, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.“

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