„Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und dem Paragrafen 218a Strafgesetzbuch bleibt auch während der Coronapandemie in Kraft. Der Familienausschuss des Bundestags lehnte heute einen Antrag der Linksfraktion auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken die Grünen-Fraktion, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.“