„Per Beschluss des OLG Frankfurt vom 15. Januar wurde die von Kristina Hänel angestrebte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen verworfen. Damit ist das Urteil nach Paragraf 219a StGB wegen ‚Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft‘ rechtskräftig. Die Gießener Ärztin kündigte an, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen.“